Geht's noch?
Immer, wenn man denkt, noch weiter könne sich unser Innenminister nicht mehr vom Boden des Grundgesetzes entfernen, legt er noch einen drauf. Merken Sie eigentlich noch etwas, Herr Schäuble? Und wann haut ihm unsere Bundeskanzlerin endlich mal auf die Finger?
Einen Innenminister sollte man ja eigentlich nicht an die Artikel 1, 2, 4, 5 und 13 des Grundgesetzes erinnern müssen. Aber vielleicht an 20(4):
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.